Lexikon: B
Biegeradien
Zulässiger Radius für die gelegentliche oder ständige Biegung von Leitungen und Kabel. Definiert wird der Biegeradius mit dem x-fachen Wert des Leitungsdurchmessers. Die Konstruktion der Leitungen/Kabel bestimmt den kleinsten zulässigen Biegeradius. Dieser kann nach oben oder unten beeinflusst werden. Bei der Auslegung von Starkstromleitungen und -kabeln müssen die zulässigen Biegeradien eingehalten werden. Die Richtwerte betragen zwischen 15 x D und 30 x D, je nach Bauart und Vorschrift. D ist der Außendurchmesser des Kabels. (Alle Angaben ohne Gewähr)
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